Sie möchten Ihre Immobile verkaufen oder vermieten, haben aber noch keinen Energieausweis oder haben Fragen dazu?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und arbeiten mit zertifizierten Partnern für die Erstellung von Energieausweisen zusammen.
Das sollten Sie wissen ...
Bei Waschmaschinen, Autos und Backöfen ist die Energieeffizienz bereits wichtiges Entscheidungskriterium für Verbraucher. Um die Bedeutung der Energieeffizienz auch für den Immobili-enmarkt voranzutreiben, hat der Gesetz-geber zum 01.05.2014 Änderungen beim Energieausweis beschlossen. Diese haben für Immobilien-eigentümer besonders bei Verkauf und Vermietung ihres Eigentums erhebliche rechtliche Konsequenzen.
Schalten Sie eine kommerzielle Anzeige zu Verkauf, Verpachtung oder Vermietung Ihrer Immobilie, so sind Sie ab Mai verpflichtet, Angaben zum Energieausweis und zur Energieeffizienz darin mit aufzunehmen.
Checkliste für Immobilienanzeigen – diese Angaben werden Pflicht:
1. Art des Energieausweises*
2. Endenergiebedarf/Endenergieverbrauchskennwert
3. Wesentlicher Energieträger der Heizung
4. Baujahr des Gebäudes
5. Energieeffizienzklasse (nur für neue Ausweise ab 01.05.2014)
* Je nach Baujahr und Objektart (Wohn- oder Nichtwohngebäude) ist entweder ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis Pflicht.
Energieeffizienzklasse: Der Energieausweis wird einfacher und soll für Verbraucher leichter verständlich werden. Deshalb müssen Immobilien ab Mai 2014 bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet werden. Ihre Darstellung orientiert sich an der Effizienz-Skala, wie sie bereits für Haushaltsgeräte etabliert ist. Sie reicht von A + (sehr effizient) bis H (hoher Energiebedarf).
Vorzeigepflicht wird verschärft
Ab Mai sind Eigentümer außerdem verpflichtet, den Energieausweis vor Verkauf, Verpachtung oder Vermietung einer Immobilie unaufgefordert vorzulegen – bisher war dies nur auf ausdrücklichen Wunsch des Interessenten nötig. Zudem muss der Eigentümer den Energieausweis im Original oder in Kopie an den Vertragspartner übergeben.
Einführung von Bußgeldern
Verstoßen Immobilieneigentümer gegen ihre Pflichten, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bisherige Ausweise bleiben weiterhin gültig!
Energieausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden, sind weiterhin ohne Angabe der Energieeffizienzklasse gültig. Auch in Immobilienanzeigen muss die Klasse nicht aufgenommen werden.